Schriftexpertise
Anders als in der Graphologie werden in der Schriftexpertise von Sachverständigen Unterschriften oder Texte auf ihre Echtheit hin geprüft. Dies gilt z.B. für Urkunden, Quittungen, Testamente oder andere handschriftliche Dokumente.
Geprüft werden u.A.:
| 1) |
der Schriftträger, d.h. das Papier selbst, auf nachträgliche Veränderung, z.B. durch Rasuren, Radierungen, Überschreibungen, Übermalungen oder sonstige Unkenntlichmachung, |
| 2) |
die Handschrift, die auf dem Papier steht, auf ihre Un-/Echtheit im Vergleich mit weiteren Schriften des Schrifturhebers, |
| 3) |
die Handschrift, die sich bei starkem Druck auf das darunterliegende Blatt durchgedrückt hat, z.B. bei Schreib- und Quittungsblocks. |
Für die Beantwortung der Fragestellungen werden physikalische und messtechnische Untersuchungen herangezogen.
Um die Frage nach der Un-/Echtheit weitgehend beantworten zu können, benötigt die Schriftexpertise:
| 1) |
den Schriftträger selbst (Dokument, Testament, Quittung usw.) möglichst im Original, damit nachträgliche Veränderungen, individueller Schriftstrich und individueller Schriftdruck geprüft werden können, |
| 2) |
möglichst viele Vergleichsschriften aus der Entstehungszeit des fraglichen Dokumentes, damit Umfang und Entwicklung der handschriftlichen Schreibleistung deutlich werden, |
| 3) |
Hinweise zur Entstehung der Schrift, um Auskünfte über plötzliche, z.B. krankheitsbedingte Veränderungen der Handschrift zu erhalten. |
Die Papiere können per Post (DIN A4/pappverstärkt) oder persönlich eingereicht werden.
Ergebnisse können sein:
| 1) |
persönliche Auskunft/Beratung |
| 2) |
Gutachten, Kurzform oder ausführlich |
Die Beantwortung der Fragen wird in Wahrscheinlichkeitsstufen erteilt:
| 1) |
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit |
| 2) |
mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit |
| 3) |
mit hoher Wahrscheinlichkeit |
| 4) |
mit geringer Wahrscheinlichkeit |
| 5) |
non liquet |
|