Der Graphologe benötigt:
* den Lebenslauf des Bewerbers mit Angaben über Alter, Berufsausbildung, Herkunftsland, evtl. Linkshändigkeit oder motorische Schreibbeeinträchtigungen.
* Vom Betrieb das Anforderungsprofil über die geforderten Leistungs- und Verhaltensformen des Bewerbers,
* die Originalschrift, möglichst eine DIN A4 Seite ohne Linienblatt und mit Unterschrift (die Unterschrift kann auch einem Brief entnommen sein), zusätzlich gerne auch Spontan- oder Notizschrift.
* Arbeit mit Kopie oder gescanntem Material ist ausnahmsweise möglich, lässt jedoch einige Aussagen über den Schreiber nicht zu.
Das Einverständnis des Schreibers muss vorliegen. Wenn eine Schriftprobe angefordert wird, wird das Einverständnis zur Untersuchung vorausgesetzt.
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